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Thesen

Bildung in Mauern

wie sich die Bildungspolitik mit dem Dienstrecht selbst gefesselt hat

Friedrich Pieper, 26. Sept. 2009

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Ein BBB-Ulm Gründungsmitglied war in ihren ersten Berufsjahren Lehrerin aus Leidenschaft. Um mit den ihr anvertrauten Kindern noch besser umgehen zu können, absolvierte sie eine Zusatzausbildung in Sonderpädagogik. Mit dem Zertifikat in der Hand wollte sie zurück an ihre alte Schule (GHS), um dort Kindern mit Problemen "integrativ" beizustehen und so Aussonderung zu verhindern. Doch man sagte ihr, das sei ausgeschlossen; sie dürfe als Beamtin nicht auf einen Teil des ihr zustehenden Gehaltes und auf ihre Laufbahnmöglichkeiten verzichten. Sie baute dann in Ulm eine Sonderschule für verhaltensauffällige Kinder mit auf und musste Kinder in die Sonderschule "hineintesten", denen möglicherweise durch entsprechende Arbeit in der Regelschule ein Sonderschülerstatus hätte erspart werden können.

Laufbahn und Ausbildung
gehören offenbar untrennbar zusammen. Nur mit der richtigen Ausbildung kann man eine bestimmte Laufbahn antreten. Dass ein bestimmter Mindestabschluss erreicht sein muss, klingt selbstverständlich. Dass aber bei "Überqualifikation" keine "niedere" Laufbahn eingeschlagen werden darf, ist zu begründen - und zwar unumstößlich: die Ausbildung wäre doch zu teuer, man dürfe den minder Qualifizierten die Aussicht auf deren Laufbahn nicht verbauen, und überhaupt müsse die Stellenbeschreibung genau eingehalten werden. So sind die Laufbahnen im Öffentlichen Dienst wie mit Mauern gegeneinander abgeschottet.

Abschottung
gehört zum System. Es kann kein Zufall sein, dass wir seit einigen Jahren eine zunehmende Abschottung zwischen den Bildungsschichten beobachten müssen, denn Abschottung gegeneinander ist auch ein Hauptmerkmal der Öffentlichen Laufbahnen. Wie konnte es dazu kommen?

Beamtenrecht und Bundesangestelltentarif (BAT)
basieren auf Stellenbeschreibungen, die vor Verwaltungs- und Arbeitsgerichten, vor Standesvertretungen, vor dem Dienstherrn, vorm Personalrat und wer-weiß-vor-wem-noch Bestand haben müssen. Heerscharen von Bürokraten beschäftigen sich ihr Leben lang nur mit Formulierung und Ausdeutung von Stellenbeschreibungen. Die Stellenbeschreibung rechtfertigt ja schließlich die unterschiedliche Bezahlung in hunderten verschiedenen Tarifen.

An der Hochschule Ulm war ich einige Male Mitglied in Berufungskommissionen. In einer der letzten ging es um die Neubesetzung einer Professur für einen ausgeschiedenen Kollegen. Es dauerte Monate, bis die Stellenbeschreibung mit dem Ministerium ausgehandelt war. Schließlich konnte die Stelle ausgeschrieben werden. Als das Verfahren endlich lief, stellten wir fest, dass die Verpflichtung zu Grundvorlesungen nicht hieb- und stichfest formuliert war. Also begann das ganze Verfahren von vorn und dauerte letztendlich bis zur Stellenbesetzung 18 Monate. Nebenbei: in einigen unserer Studiengänge ändern sich alle 2-3 Jahre bis zu 50% der Inhalte. Die Hochschule funktioniert eigentlich nur deshalb reibungslos, weil kaum ein Kollege an seine Stellenbeschreibung denkt.

Formalien, nicht Inhalte
bestimmen den Alltag im Öffentlichen Dienst. Laufbahnregeln haben mit dem, was auf der jeweiligen Stelle inhaltlich zu tun ist, nicht wirklich etwas zu tun, und die formellen Rechte der Stelleninhaber ebenfalls nicht. Das wirkt sich im Bildungswesen besonders schlimm aus:

Eine Universität im Ländle wollte einen ihrer Professoren verpflichten, eine seiner Vorlesungen auch vor Hörern einer anderen Fakultät zu halten. Jahrelang kam dieser Professor dieser Aufforderung nicht nach, hat statt dessen gegen seine Universität prozessiert, weil seine Stellenbeschreibung diese Verpflichtung nicht explizit erwähne.

Da ist doch etwas grundsätzlich faul im Öffentlichen Dienstrecht. Kann man sich einen Nicht-Öffentlichen Arbeitgeber vorstellen, der sich dies bieten lassen würde? Selbst vor handfesten Verfehlungen ist die Laufbahn geschützt:

Vor Jahren, als meine Frau noch Mitglied war im Gesamtelternbeirat der Ulmer Schulen, hatte ein Lehrer wiederholt Schüler mißhandelt. Vorhaltungen und Aussprachen halfen nur kurzfristig. Nach einem weiteren Vorfall, bei dem er einem Schüler eine Platzwunde zugefügt hatte, bestellte der Rektor ihn zu einem 8-Augen-Gespräch ein, in dem wir ihm unmißverständlich für den nächsten Fall mit Strafanzeige drohten, was bekanntlich eine Suspendierung zur Folge haben kann. Das wirkte dann bis zu seinem Ruhestand, weshalb seine Reaktion in jenem Gespräch hier nicht geschildert werden muss.

Engagierte Lehrer sind die Leidtragenden
dieser Umstände, denn ihr Engagement wird nicht gewürdigt, und in der öffentlichen Meinung wirft man sie in einen Topf mit den Lehrern, die ihren Beruf ohne Leidenschaft ausüben. Es ist bekannt, dass um die 25% aller Lehrer für ihren Beruf ungeeignet sind. Aus dem Kultusministerium hört man dazu, das sei doch in jedem Berufsfeld so, und außerdem könne man nicht plötzlich auf 25% der Lehrerschaft verzichten. Und es wird darauf verwiesen, dass die Schulen ihr eigenes Profil entwickeln und u.a. auch eine Qualitätskontrolle des Unterrichts durchführen sollen. Doch was nützt einer Schule ein solcher Alibi-Aktionismus, wenn sie unfähige Kollegen nicht heimschicken darf? Tatsächlich hat die Öffentliche Hand schon längst alle Werkzeuge eines effektiven Personalmanagment - und dazu gehört nun einmal auch die (letzte) Möglichkeit der Kündigung - freiwillig aus der Hand gelegt. Kürzlich sagte ein Unternehmer in einer Talkshow: "Das Öffentliche Dienstrecht hat die Funktion, ein effektives Personalmanagement der Öffentlichen Hand zu verhindern".

Neue Beschäftigungsformen
ließen sich die Öffentlichen Dienstherren schon vor Jahrzehnten einfallen, als die fatalen finanziellen Folgen des Dienstrechts nicht mehr zu übersehen waren. Mit Streichung von Planstellen und Einführung von Zeitverträgen entlastete man zwar den Fiskus, nahm jedoch gleichzeitig andere fatale Folgen in Kauf:

An den deutschen Hochschulen und öffentlichen Kliniken bekommen Assistenten, Laboringenieure, junge Ärzte und Hilfskräfte grundsätzlich nur noch Zeitverträge von maximal 2 Jahren Dauer. Ab 2 Jahren wären sie nämlich nach BAT praktisch nicht mehr kündbar. Um die wenigen Planstellen mit unbefristeten Verträgen gibt es ein Hauen und Stechen. Die inhaltliche Stellenbeschreibung unterscheidet befristete und unbefristete Stellen kaum, die dienstrechtliche Diskrepanz ist umso schlimmer und führt seit Jahrzehnten zur Ausprägung eines "akademischen Proletariats".

In den Gremien der Hochschule NN ("NN" könnte jede deutsche Hochschule sein) wollten die Professoren die Vertreter des wissenschaftlichen Personals auf eine gemeinsame Willenserklärung zur zukünftigen Profilierung der Hochschule verpflichten. Deren Antwort: "Sie wissen doch, dass kaum einer von uns in 2 Jahren noch hier ist. Machen Sie doch, was Sie wollen!"

"akademisches Proletariat"
sei ein polemischer, ideologisch besetzter Kampfbegriff, behaupten manche Politiker (andere schweigen dazu lieber); der Begriff wird für arbeitslose Akademiker, aber auch für diejenigen Beschäftigten im Mittelbau der Hochschulen verwendet, die von Zeitvertrag zu Zeitvertrag durch die besten Jahre ihres Lebens vagabundieren. Tatsache ist seit Jahrzehnten, dass es in keinem anderen Beschäftigungsfeld in Deutschland so viele Singles und so wenige Familiengründungen gibt; was halten diese Beschäftigten wohl von der hochgepriesenen Familienförderung? In den meisten westlichen Industrieländern ist das grundlegend anders.

Diskriminierung
dieses Teils der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst darf und sollte man diese Zustände nennen. Die ungleiche Einstufung von Beschäftigten bei gleichen Anforderungen in der Industrie wird in Sonntagsreden als Diskriminierung gegeißelt - von den gleichen Politikern, die dies schon viel länger und im größeren Stil im Öffentlichen Dienst praktizieren und dabei schon lange kein schlechtes Gewissen mehr zu haben scheinen. Schon lange wagen sie sich nicht mehr an eine grundlegende Reform des Öffentlichen Dienstrechts. Und es will auch keiner mehr verantwortlich sein dafür, dass sich seit Jahren die Besoldungsunterschiede verstärken. Ist es nicht auch diskriminierend, dass eine Erzieherin von ihrem Einkommen kaum eine Familie ernähren kann? Steckt dahinter gar die politische Absicht, sie an eigene Kinder nicht denken zu lassen? Oder sind Kindergartenkinder weniger wert? Doch es gibt leider noch viele weitere Beispiele von Diskriminierung:

Vertretungs- und Junglehrer "zur Anstellung" (d.h. noch nicht verbeamtet) werden regelmäßig zum Schuljahresende gekündigt und nach den Sommerferien wieder eingestellt. Da spart der Fiskus 6 Wochen Gehalt. So verfuhr schon die preußische Kultusverwaltung zu Kaisers Zeiten, so macht man's im Ländle noch heute, s. SÜDWEST PRESSE vom 21. Aug. 2009. Die Erklärung des Kultusministeriums dazu, man wolle "keine Präzedenzfälle schaffen", ist so entlarvend wie zynisch: Offenbar ist man sich durchaus bewußt, dass beamtete Lehrer sehr viel komfortabler leben, doch an diesen Topf möchte man Vertretungslehrer nicht heranlassen, obwohl sie das gleiche tun, auch auf die Verfassung vereidigt werden. Regelmäßig verliert man so jährlich etliche junge engagierte Lehrer, die so nicht mit sich umspringen lassen wollen. Die verbleibenden sind ein Stück weiter diszipliniert.

Eine junge Ulmerin hatte im Ländle ihr Studium fürs Lehramt begonnen, hat dann in England ihr Studium fortgesetzt und mit dem englischen Examen abgeschlossen, das dem der deutschen Realschullehrer entspricht. Sie war dann mehrere Jahre Lehrerin an einer englischen High School. Zurück in Ulm bekam sie nur Aushilfsaufträge an verschiedenen Grund- und Hauptschulen im Alb-Donau-Kreis. Jede diese Schulen wollte sie unbedingt behalten, auch das Schulamt hätte sie gern fest verpflichtet, doch "es tut uns leid, es geht nach unserem Dienstrecht einfach nicht!" Ein Examen im Ländle müsse es schon sein. Und Präzedenzfälle dürfe man nicht schaffen. Wie das? Alle wollen sie, doch ein abstraktes Dienstrecht steht dem entgegen, dem sich alle zu unterwerfen haben! Die junge Ulmerin hat mit ihren Aushilfsaufträgen im Bereich von 400 EURO Jobs hier keine Perspektive - sie wird jetzt wieder Lehrerin in England.

Einkommensstufen,
wenn sie denn sachlich begründet und nicht zu krass sind, wird niemand widersprechen. Aber die endlos vielen Besoldungsstufen des Deutschen Öffentlichen Dienstes lassen sich schon längst nicht mehr sachlich begründen, sie sind mit Bestandsgarantie gerichtsfest einbetoniert, und so können oder müssen alle Beteiligten damit gut leben, denn ändern kann man's nicht.

Bildungsstufen
entstehen so aus sich selbst; denn war der Bildungsstand einst ursächlich für die Besoldungsstufe, so wird umgekehrt die Besoldungsstufe den Bildungsstand reproduzieren: die Stelleninhaber fühlen sich mit Recht ihren Kindern verpflichtet, diesen mindestens die gleiche Stufe zu vermitteln. Dagegen hätte ja niemand etwas einzuwenden. Nun aber schlägt das Dienstrecht zu, das die unterqualifizierte Tätigkeit ebenso wie die höherqualifizierte verbietet, s.o. Und schließlich verinnerlichen die Stelleninhaber diese Normen.

Das gegliederte Bildungssystem
erscheint damit nicht nur als das "natürliche" Bildungssystem der Deutschen, es ist ihnen wirklich angemessen - im Wortsinne, denn es passt massgenau auf die Bedürfnisse des Deutschen Bildungsbürgertums. Die Schubladen, die das Öffentliche Dienstrecht geschaffen hat, sind die gleichen, in die auch die Kinder passen. Unser Bildungssystem repräsentiert unsere Gesellschaft und umgekehrt, und alle scheinen damit zufrieden. Oder?

Repräsentative Demokratie
ist bekanntlich unsere verfasste Staatsform. Wer repräsentiert die Deutschen in Bundestag und Landtagen? Seit geraumer Zeit rekrutiert sich die Mehrheit der Abgeordneten aus dem Öffentlichen Dienst.

Daraus drängen sich 3 Einsichten auf:

1. Konservativ
eingestellt ist die Mehrheit aller Abgeordneten über alle Parteigrenzen hinweg. Dies gilt zumindest für die Reformbereitschaft beim Öffentlichen Dienstrecht, doch dort liegt der Schlüssel für alle künftigen Reformvorhaben, insbesondere im Bereich der Bildung. Von Bundestag und Landtagen eine Reform des Öffentlichen Dienstrechts zu erwarten, ist Utopie. Und damit ist von ihnen auch keine wirkliche Bildungsreform zu erwarten.

2. Eine stabile Demokratie
haben wir Deutschen damit nicht wirklich. Wir werden von einer Minderheit mit ausgeprägt konservativer Einstellung repräsentiert. Man sollte unseren Abgeordneten aus dem Öffentlichen Dienst zugute halten, dass viele von ihnen sich dem Gemeinwohl überaus verpflichtet zeigen - insofern haben wir bisher wohl Glück gehabt und können auf 60 Jahre halbwegs funktionierende Demokratie zurückblicken. Dennoch: sich von einer exponierten Minderheit repräsentieren zu lassen, ist leichtfertig und könnte jederzeit ins Auge gehen.

3. eine abstrakte Staatsräson
mit beängstigendem Eigenleben beherrscht uns heute und macht nachdenklichen Bürgern Angst. Die Verläßlichkeit und Unbestechlichkeit der Entscheidungen unserer Verwaltungsorgane, aber auch deren völlige Unpersönlichkeit repräsentieren das staatliche Handeln und werden Maßstab auch für die handelnden Personen in der Politik, denn deren Macht stützt sich auf die Abgeordneten, deren Mehrheit wiederum eben diesem Milieu entstammt. Selbst ein Innenminister, dem man einst als profiliertem RAF-Verteidiger völlige innere Unabhängigkeit zuzubilligen bereit war, verfiel dem Charme dieses Machtapparats. Wohin wird uns diese Entwicklung führen? Eine eiskalte Staatsräson, viel effizienter als seinerzeit kaiserliche Obrigkeit?

Was ist zu tun?

Direkte Demokratie in den Kommunen
ist die Alternative zu den Parlamenten in Land und Bund, die uns Bürger zwar repräsentieren, aber nicht wirklich unsere vitalen Anliegen umzusetzen fähig oder bereit sind. Formal lassen sich die Bürger natürlich ebenso von ihren Gemeinderäten repräsentieren - doch man kennt sich, und jeder Bürgermeister muss in seiner Stadt, jeder Gemeinderat in seinem Sozialraum präsent sein und mit den Bürgern reden, wenn er wiedergewählt werden will. Nennen wir das also - zusammen mit den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung - "direkte Demokratie".

Alle Schulen in kommunale Regie.
Diese Forderung, zumindest für Grund- und Hauptschulen, wird zur Zeit vom Städtetag nachdrücklich vertreten, insbesondere vom Präsidenten des Baden-Württembergischen Städtetags, Ivo Gönner, OB von Ulm. Was für die Kitas längst gilt, sollte folgerichtig auch für die Schulen gelten, und zwar für alle Schulen. Längst gibt es dafür gute Beispiele, z.B. sind die Gymnasien in Nürnberg seit eh und je städtisch. Die Vorgabe und Validierung der Curricula bleibt Aufgabe der Kultusministerien.

Dienstaufsicht in kommunale Regie.
Alle Lehrer müssen städtische Bedienstete werden, die Städte müssen die vollständige Dienstaufsicht erhalten. Das zu erreichen, wird ein langer zäher Kampf. Der Ministerpräsident und der Kultusminister, die dies als erste zugestehen, werden als Revolutionäre in die Deutsche Geschichte eingehen. Damit ist aber noch kein neues Dienstrecht geschaffen!

Schulen in private Trägerschaft.
Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass auch den Kommunen eine Reform des Öffentlichen Dienstrechts nicht gelingen wird - oder? Ein Ausweg könnte sein, dass Modellschulen in private Trägerschaft übergehen. Schon heute machen private Schulen (z.B. die Waldorfschulen) vor, wie mit flexiblem Dienstrecht eine durchgehende Betreuung aller Schüler in allen Klassenstufen möglich ist. Privatschulen sichern schon heute die Qualität ihres Unterrichts wesentlich besser als Öffentliche Schulen, denn sie haben Kündigungsrecht und fördern das Engagement ihrer Lehrer wesentlich besser als der Öffentliche Dienstherr.

Wie die Qualität kommunaler Dienstleistung wesentlich verbessert werden kann, erfuhren wir in der vh ulm im politischen Forum am 24. Juni 2009 vom Bürgermeister der Stadt Süßen, Wolfgang Lützner: Er beauftragt namhafte Träger der Sozialfürsorge für wesentliche kommunale Aufgaben (Kitas, Psychosoziale Beratung etc.) und schreibt in den Verträgen Mindeststandards für die Qualität der Dienstleistung fest. Werden diese Standards nicht erfüllt, verlangt er Abhilfe bis hin zu personeller Neubesetzung. Allerdings erfordere dies eine konsequente Qualitätskontrolle durch die Stadt. Es sei nun einmal so, dass nicht jede Stellenbesetzung ideal sei; er habe aber als Verwalter der Stadtfinanzen die Aufgabe, eine akzeptable Qualität der bezahlten Arbeit zu sichern. Solange er als Dienstherr nicht die Möglichkeit der Kündigung habe, greife er auf das Instrument externer Serviceleistung bei gleicher Bezahlung zurück.

Kommunen als Vorreiter eines neuen flexiblen Öffentlichen Dienstrechts
- ist das der Weg? Kaum vorstellbar, dass ein OB für seine Stadt den BAT kündigt. Man darf wohl annehmen, dass so mancher OB schon oft mit diesem Gedanken gespielt hat. Warum haben sie alle dann den Gedanken verworfen? Man sollte zu solchen Gedankenspielen täglich ermuntern und sich daran beteiligen!

Denn eines ist klar:

Ohne ein neues Dienstrecht bleibt jede Bildungsreform Utopie.