Bildung in Mauern
wie sich die Bildungspolitik mit dem Dienstrecht
selbst gefesselt hat
Friedrich Pieper, 26. Sept. 2009
Ein BBB-Ulm Gründungsmitglied war in ihren ersten Berufsjahren Lehrerin aus
Leidenschaft. Um mit den ihr anvertrauten Kindern noch besser umgehen zu können,
absolvierte sie eine Zusatzausbildung in Sonderpädagogik. Mit dem Zertifikat
in der Hand wollte sie zurück an ihre alte Schule (GHS), um dort Kindern mit
Problemen "integrativ" beizustehen und so Aussonderung zu verhindern.
Doch man sagte ihr, das sei ausgeschlossen; sie dürfe als Beamtin nicht
auf einen Teil des ihr zustehenden Gehaltes und auf ihre Laufbahnmöglichkeiten
verzichten. Sie baute dann in Ulm eine Sonderschule für verhaltensauffällige
Kinder mit auf und musste Kinder in die Sonderschule "hineintesten",
denen möglicherweise durch entsprechende Arbeit in der Regelschule ein
Sonderschülerstatus hätte erspart werden können.
Laufbahn und Ausbildung
gehören offenbar untrennbar zusammen. Nur mit der richtigen Ausbildung kann man eine bestimmte
Laufbahn antreten. Dass ein bestimmter Mindestabschluss erreicht sein muss, klingt
selbstverständlich. Dass aber bei "Überqualifikation" keine "niedere" Laufbahn eingeschlagen
werden darf, ist zu begründen - und zwar unumstößlich: die Ausbildung wäre doch zu teuer,
man dürfe den minder Qualifizierten die Aussicht auf deren Laufbahn nicht verbauen, und
überhaupt müsse die Stellenbeschreibung genau eingehalten werden. So sind die Laufbahnen
im Öffentlichen Dienst wie mit Mauern gegeneinander abgeschottet.
Abschottung
gehört zum System. Es kann kein Zufall sein, dass wir seit einigen Jahren
eine zunehmende Abschottung zwischen den Bildungsschichten beobachten müssen,
denn Abschottung gegeneinander ist auch ein Hauptmerkmal der Öffentlichen Laufbahnen.
Wie konnte es dazu kommen?
Beamtenrecht und Bundesangestelltentarif (BAT)
basieren auf Stellenbeschreibungen, die vor Verwaltungs- und Arbeitsgerichten, vor
Standesvertretungen, vor dem Dienstherrn, vorm Personalrat und wer-weiß-vor-wem-noch
Bestand haben müssen. Heerscharen von Bürokraten beschäftigen sich ihr Leben lang
nur mit Formulierung und Ausdeutung von Stellenbeschreibungen. Die Stellenbeschreibung
rechtfertigt ja schließlich die unterschiedliche Bezahlung in hunderten verschiedenen
Tarifen.
An der Hochschule Ulm war ich einige Male
Mitglied in Berufungskommissionen. In einer der letzten ging es um die Neubesetzung
einer Professur für einen ausgeschiedenen Kollegen. Es dauerte Monate, bis die
Stellenbeschreibung mit dem Ministerium ausgehandelt war. Schließlich konnte die Stelle
ausgeschrieben werden. Als das Verfahren endlich lief, stellten wir fest, dass die
Verpflichtung zu Grundvorlesungen nicht hieb- und stichfest formuliert war.
Also begann das ganze Verfahren von vorn und dauerte letztendlich bis zur
Stellenbesetzung 18 Monate. Nebenbei: in einigen unserer Studiengänge ändern sich
alle 2-3 Jahre bis zu 50% der Inhalte. Die Hochschule funktioniert eigentlich nur
deshalb reibungslos, weil kaum ein Kollege an seine Stellenbeschreibung denkt.
Formalien, nicht Inhalte
bestimmen den Alltag im Öffentlichen Dienst. Laufbahnregeln haben mit dem, was auf
der jeweiligen Stelle inhaltlich zu tun ist, nicht wirklich etwas zu tun,
und die formellen Rechte der Stelleninhaber ebenfalls nicht. Das wirkt sich im Bildungswesen
besonders schlimm aus:
Eine Universität im Ländle wollte einen ihrer Professoren
verpflichten, eine seiner Vorlesungen auch vor Hörern einer anderen Fakultät
zu halten. Jahrelang kam dieser Professor dieser Aufforderung nicht nach,
hat statt dessen gegen seine Universität prozessiert,
weil seine Stellenbeschreibung diese Verpflichtung nicht explizit erwähne.
Da ist doch etwas grundsätzlich faul im Öffentlichen Dienstrecht. Kann man sich
einen Nicht-Öffentlichen Arbeitgeber vorstellen, der sich dies bieten lassen
würde? Selbst vor handfesten Verfehlungen ist die Laufbahn geschützt:
Vor Jahren, als meine Frau noch Mitglied war im Gesamtelternbeirat der Ulmer Schulen,
hatte ein Lehrer wiederholt Schüler mißhandelt. Vorhaltungen und Aussprachen
halfen nur kurzfristig. Nach einem weiteren Vorfall, bei dem er einem Schüler eine
Platzwunde zugefügt hatte, bestellte der Rektor ihn zu
einem 8-Augen-Gespräch ein, in dem wir ihm unmißverständlich für den nächsten
Fall mit Strafanzeige drohten, was bekanntlich eine Suspendierung zur Folge haben
kann. Das wirkte dann bis zu seinem Ruhestand,
weshalb seine Reaktion in jenem Gespräch hier nicht geschildert werden muss.
Engagierte Lehrer sind die Leidtragenden
dieser Umstände, denn ihr Engagement wird nicht gewürdigt, und in der öffentlichen
Meinung wirft man sie in einen Topf mit den Lehrern, die ihren Beruf ohne Leidenschaft
ausüben. Es ist bekannt, dass um die 25% aller Lehrer für ihren Beruf ungeeignet sind.
Aus dem Kultusministerium hört man dazu, das sei doch in jedem Berufsfeld so,
und außerdem könne man nicht plötzlich auf 25% der Lehrerschaft verzichten.
Und es wird darauf verwiesen, dass die Schulen ihr eigenes Profil entwickeln
und u.a. auch eine Qualitätskontrolle des Unterrichts durchführen sollen.
Doch was nützt einer Schule ein solcher Alibi-Aktionismus, wenn sie unfähige
Kollegen nicht heimschicken darf? Tatsächlich hat die Öffentliche Hand schon
längst alle Werkzeuge eines effektiven Personalmanagment - und dazu gehört
nun einmal auch die (letzte) Möglichkeit der Kündigung - freiwillig aus der
Hand gelegt. Kürzlich sagte ein Unternehmer in einer Talkshow:
"Das Öffentliche Dienstrecht hat die Funktion, ein effektives Personalmanagement
der Öffentlichen Hand zu verhindern".
Neue Beschäftigungsformen
ließen sich die Öffentlichen Dienstherren schon vor Jahrzehnten einfallen,
als die fatalen finanziellen Folgen des Dienstrechts nicht mehr zu übersehen waren.
Mit Streichung von Planstellen
und Einführung von Zeitverträgen entlastete man zwar den Fiskus, nahm jedoch gleichzeitig
andere fatale Folgen in Kauf:
An den deutschen Hochschulen und öffentlichen Kliniken bekommen Assistenten,
Laboringenieure, junge Ärzte und Hilfskräfte grundsätzlich
nur noch Zeitverträge von maximal 2 Jahren Dauer. Ab 2 Jahren wären sie
nämlich nach BAT praktisch nicht mehr kündbar. Um die wenigen Planstellen
mit unbefristeten Verträgen gibt es ein Hauen und Stechen.
Die inhaltliche Stellenbeschreibung unterscheidet befristete und unbefristete
Stellen kaum, die dienstrechtliche Diskrepanz ist umso schlimmer und führt
seit Jahrzehnten zur Ausprägung eines "akademischen Proletariats".
In den Gremien der Hochschule NN ("NN" könnte jede deutsche Hochschule sein)
wollten die Professoren die Vertreter des wissenschaftlichen Personals auf
eine gemeinsame Willenserklärung zur zukünftigen Profilierung der Hochschule verpflichten.
Deren Antwort: "Sie wissen doch, dass kaum einer von uns in 2 Jahren noch hier ist.
Machen Sie doch, was Sie wollen!"
"akademisches Proletariat"
sei ein polemischer, ideologisch besetzter Kampfbegriff, behaupten manche Politiker
(andere schweigen dazu lieber); der Begriff wird für arbeitslose Akademiker,
aber auch für diejenigen Beschäftigten
im Mittelbau der Hochschulen verwendet, die von Zeitvertrag zu Zeitvertrag durch die
besten Jahre ihres Lebens vagabundieren.
Tatsache ist seit Jahrzehnten, dass es in keinem anderen
Beschäftigungsfeld in Deutschland so viele Singles und so wenige Familiengründungen
gibt; was halten diese Beschäftigten wohl von der hochgepriesenen Familienförderung?
In den meisten westlichen Industrieländern ist das grundlegend anders.
Diskriminierung
dieses Teils der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst darf und sollte man
diese Zustände nennen. Die ungleiche Einstufung von
Beschäftigten bei gleichen Anforderungen in der Industrie wird in Sonntagsreden
als Diskriminierung gegeißelt - von den gleichen Politikern, die dies schon viel
länger und im größeren Stil im Öffentlichen Dienst praktizieren und dabei schon
lange kein schlechtes Gewissen mehr zu haben scheinen. Schon lange wagen
sie sich nicht mehr an eine grundlegende Reform des Öffentlichen Dienstrechts.
Und es will auch keiner mehr verantwortlich sein dafür, dass sich seit Jahren die
Besoldungsunterschiede verstärken. Ist es nicht auch diskriminierend, dass
eine Erzieherin von ihrem Einkommen kaum eine Familie ernähren kann?
Steckt dahinter gar die politische Absicht, sie an eigene Kinder nicht denken
zu lassen? Oder sind Kindergartenkinder weniger wert? Doch es gibt leider noch
viele weitere Beispiele von Diskriminierung:
Vertretungs- und Junglehrer "zur Anstellung" (d.h. noch nicht verbeamtet)
werden regelmäßig
zum Schuljahresende gekündigt und nach den Sommerferien wieder eingestellt.
Da spart der Fiskus 6 Wochen Gehalt.
So verfuhr schon die preußische Kultusverwaltung zu Kaisers Zeiten, so
macht man's im Ländle noch heute, s. SÜDWEST PRESSE vom 21. Aug. 2009.
Die Erklärung des Kultusministeriums dazu, man wolle "keine Präzedenzfälle
schaffen", ist so entlarvend wie zynisch: Offenbar ist man sich durchaus
bewußt, dass beamtete Lehrer sehr viel komfortabler leben, doch an diesen Topf
möchte man Vertretungslehrer nicht heranlassen, obwohl sie das gleiche tun,
auch auf die Verfassung vereidigt werden. Regelmäßig verliert man so jährlich
etliche junge engagierte Lehrer, die so nicht mit sich umspringen
lassen wollen. Die verbleibenden sind ein Stück weiter diszipliniert.
Eine junge Ulmerin hatte im Ländle ihr Studium fürs Lehramt begonnen,
hat dann in England ihr Studium fortgesetzt und mit dem englischen Examen
abgeschlossen, das dem der deutschen Realschullehrer entspricht. Sie war dann
mehrere Jahre Lehrerin an einer englischen High School.
Zurück in Ulm bekam sie nur Aushilfsaufträge an verschiedenen Grund- und
Hauptschulen im Alb-Donau-Kreis. Jede diese Schulen wollte sie unbedingt
behalten, auch das Schulamt hätte sie gern fest verpflichtet, doch "es tut
uns leid, es geht nach unserem Dienstrecht einfach nicht!" Ein Examen im
Ländle müsse es schon sein. Und Präzedenzfälle dürfe man nicht schaffen.
Wie das? Alle wollen sie, doch ein abstraktes
Dienstrecht steht dem entgegen, dem sich alle zu unterwerfen haben!
Die junge Ulmerin hat mit ihren Aushilfsaufträgen im Bereich von
400 EURO Jobs hier keine Perspektive - sie wird jetzt wieder Lehrerin in England.
Einkommensstufen,
wenn sie denn sachlich begründet und nicht zu krass sind, wird niemand widersprechen.
Aber die endlos vielen Besoldungsstufen des Deutschen Öffentlichen Dienstes
lassen sich schon längst nicht mehr sachlich begründen,
sie sind mit Bestandsgarantie gerichtsfest einbetoniert, und so können oder müssen alle
Beteiligten damit gut leben, denn ändern kann man's nicht.
Bildungsstufen
entstehen so aus sich selbst; denn war der Bildungsstand einst ursächlich für die
Besoldungsstufe, so wird umgekehrt die Besoldungsstufe den Bildungsstand reproduzieren:
die Stelleninhaber fühlen sich mit Recht ihren Kindern verpflichtet, diesen mindestens
die gleiche Stufe zu vermitteln. Dagegen hätte ja niemand etwas einzuwenden.
Nun aber schlägt das Dienstrecht zu, das die unterqualifizierte Tätigkeit
ebenso wie die höherqualifizierte verbietet, s.o. Und schließlich verinnerlichen
die Stelleninhaber diese Normen.
Das gegliederte Bildungssystem
erscheint damit nicht nur als das "natürliche" Bildungssystem der Deutschen, es ist
ihnen wirklich angemessen - im Wortsinne, denn es passt massgenau auf die
Bedürfnisse des Deutschen Bildungsbürgertums. Die Schubladen,
die das Öffentliche Dienstrecht geschaffen hat, sind die gleichen, in die auch die
Kinder passen. Unser Bildungssystem repräsentiert unsere Gesellschaft und umgekehrt,
und alle scheinen damit zufrieden. Oder?
Repräsentative Demokratie
ist bekanntlich unsere verfasste Staatsform. Wer repräsentiert die Deutschen in
Bundestag und Landtagen? Seit geraumer Zeit rekrutiert sich die Mehrheit der
Abgeordneten aus dem Öffentlichen Dienst.
Daraus drängen sich 3 Einsichten auf:
1. Konservativ
eingestellt ist die Mehrheit aller Abgeordneten über alle Parteigrenzen hinweg.
Dies gilt zumindest für die Reformbereitschaft beim Öffentlichen Dienstrecht, doch
dort liegt der Schlüssel für alle künftigen Reformvorhaben, insbesondere im Bereich
der Bildung. Von Bundestag und Landtagen eine Reform des Öffentlichen Dienstrechts
zu erwarten, ist Utopie. Und damit ist von ihnen auch keine wirkliche Bildungsreform
zu erwarten.
2. Eine stabile Demokratie
haben wir Deutschen damit nicht wirklich. Wir werden von einer Minderheit mit
ausgeprägt konservativer Einstellung repräsentiert. Man sollte unseren Abgeordneten
aus dem Öffentlichen Dienst zugute halten, dass viele von ihnen sich dem Gemeinwohl
überaus verpflichtet zeigen - insofern haben wir bisher wohl Glück gehabt und können
auf 60 Jahre halbwegs funktionierende Demokratie zurückblicken. Dennoch: sich von
einer exponierten Minderheit repräsentieren zu lassen, ist leichtfertig und könnte
jederzeit ins Auge gehen.
3. eine abstrakte Staatsräson
mit beängstigendem Eigenleben beherrscht uns heute und macht nachdenklichen Bürgern
Angst. Die Verläßlichkeit und Unbestechlichkeit
der Entscheidungen unserer Verwaltungsorgane, aber auch deren völlige
Unpersönlichkeit repräsentieren das staatliche Handeln und werden Maßstab auch für
die handelnden Personen in der Politik, denn deren Macht stützt sich auf die Abgeordneten,
deren Mehrheit wiederum eben diesem Milieu entstammt. Selbst ein Innenminister, dem
man einst als profiliertem RAF-Verteidiger völlige innere Unabhängigkeit zuzubilligen
bereit war, verfiel dem Charme dieses Machtapparats. Wohin wird uns diese Entwicklung
führen? Eine eiskalte Staatsräson, viel effizienter als seinerzeit kaiserliche
Obrigkeit?
Was ist zu tun?
Direkte Demokratie in den Kommunen
ist die Alternative zu den Parlamenten in Land und Bund, die uns Bürger zwar
repräsentieren, aber nicht wirklich unsere vitalen Anliegen umzusetzen fähig
oder bereit sind. Formal lassen sich die Bürger natürlich ebenso von ihren
Gemeinderäten repräsentieren - doch man kennt sich, und jeder Bürgermeister muss
in seiner Stadt, jeder Gemeinderat in seinem Sozialraum präsent sein und mit
den Bürgern reden, wenn er wiedergewählt werden will. Nennen wir das also
- zusammen mit den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung - "direkte Demokratie".
Alle Schulen in kommunale Regie.
Diese Forderung, zumindest für Grund- und Hauptschulen, wird zur Zeit vom Städtetag
nachdrücklich vertreten, insbesondere vom Präsidenten des Baden-Württembergischen
Städtetags, Ivo Gönner, OB von Ulm. Was für die Kitas längst gilt, sollte folgerichtig
auch für die Schulen gelten, und zwar für alle Schulen. Längst gibt es dafür
gute Beispiele, z.B. sind die Gymnasien in Nürnberg seit eh und je städtisch.
Die Vorgabe und Validierung der Curricula bleibt Aufgabe der Kultusministerien.
Dienstaufsicht in kommunale Regie.
Alle Lehrer müssen städtische Bedienstete werden, die Städte müssen die vollständige
Dienstaufsicht erhalten. Das zu erreichen, wird ein langer zäher Kampf.
Der Ministerpräsident und der Kultusminister, die dies als erste zugestehen,
werden als Revolutionäre in die Deutsche Geschichte eingehen.
Damit ist aber noch kein neues Dienstrecht geschaffen!
Schulen in private Trägerschaft.
Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass auch den Kommunen eine
Reform des Öffentlichen Dienstrechts nicht gelingen wird - oder? Ein Ausweg könnte sein,
dass Modellschulen in private Trägerschaft übergehen. Schon heute machen private
Schulen (z.B. die Waldorfschulen) vor, wie mit flexiblem Dienstrecht eine
durchgehende Betreuung aller Schüler in allen Klassenstufen möglich ist.
Privatschulen sichern schon heute die Qualität ihres Unterrichts wesentlich
besser als Öffentliche Schulen, denn sie haben Kündigungsrecht und fördern
das Engagement ihrer Lehrer wesentlich besser als der Öffentliche Dienstherr.
Wie die Qualität kommunaler Dienstleistung wesentlich verbessert werden kann,
erfuhren wir in der vh ulm im
politischen Forum am 24. Juni 2009
vom Bürgermeister der Stadt Süßen, Wolfgang Lützner: Er beauftragt namhafte Träger
der Sozialfürsorge für wesentliche kommunale Aufgaben (Kitas, Psychosoziale
Beratung etc.) und schreibt in den Verträgen Mindeststandards für die
Qualität der Dienstleistung fest. Werden diese Standards nicht erfüllt,
verlangt er Abhilfe bis hin zu personeller Neubesetzung. Allerdings
erfordere dies eine konsequente Qualitätskontrolle durch die Stadt.
Es sei nun einmal so, dass nicht jede Stellenbesetzung ideal sei; er habe aber
als Verwalter der Stadtfinanzen die Aufgabe, eine akzeptable Qualität der
bezahlten Arbeit zu sichern. Solange er als Dienstherr nicht die Möglichkeit
der Kündigung habe, greife er auf das Instrument externer Serviceleistung
bei gleicher Bezahlung zurück.
Kommunen als Vorreiter eines neuen flexiblen Öffentlichen Dienstrechts
- ist das der Weg? Kaum vorstellbar, dass ein OB für seine Stadt den BAT kündigt.
Man darf wohl annehmen, dass so mancher OB schon oft mit diesem Gedanken gespielt hat.
Warum haben sie alle dann den Gedanken verworfen? Man sollte zu solchen Gedankenspielen
täglich ermuntern und sich daran beteiligen!
Denn eines ist klar:
Ohne ein neues Dienstrecht bleibt jede Bildungsreform Utopie.
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